DiGA-Abrechnung mit Krankenkassen

Für DiGA-Anbieter und -Hersteller

Pionier der DiGA-Abrechnung und Marktführer
Als DiGA-Abrechner der ersten Stunde verfügt NOVENTI über die größte Abrechnungserfahrung und ist sowohl mit den Kassen als auch mit deren technischen Dienstleistern bestens vernetzt. Profitieren auch Sie von diesem Netzwerk und unseren „lessons learned“ – für höchste Abrechnungssicherheit von Anfang an!
Persönliche Betreuung durch das NOVENTI DiGA-Team
Unser engagiertes und routiniertes Team von DiGA-Abrechnungsexperten kümmert sich um Ihre Anliegen und übernimmt selbst die lästigsten Klärungen mit den Kassen für Sie – Profitieren Sie von erstklassigem Service mit persönlichen fachlichen und technischen Ansprechpartnern!
Das Plus an Leistungen
Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auf dem neuesten Stand ist für uns ebenso selbstverständlich wie die zuverlässige Vorfinanzierung zum vereinbarten Auszahlungsziel. Profitieren Sie von weiteren Inklusiv-Leistungen und optimierten Prozesse rund um die DiGA-Abrechnung!
Rundum-sorglos-Paket
Das Plus an Leistungen
Sie übermitteln uns lediglich die Freischaltcodes der Versicherten, die Ihre DiGA nutzen möchten – den Rest übernehmen wir!
Mit der NOVENTI DiGA-Abrechnung erfüllen Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstattung Ihrer DiGA durch die Krankenkassen und profitieren zudem von optimierten Prozessen und Lösungen rund um die Validierung und Abrechnung Ihrer Freischaltcodes.
Finanzielle Sicherheit
Auszahlung nach 4 Tagen!
Egal, ob Sie sich für eine tägliche, wöchentliche oder monatliche Abrechnung entscheiden, wir zahlen den erstattungsfähigen Betrag für alle im Abrechnungszeitraum eingelösten DiGA-Freischaltcodes bereits 4 Tage nach der Abrechnung an Sie aus. Um die Zahlungseingänge von den Krankenkassen einschließlich Mahnwesen kümmern wir uns.
Sie planen mit Zahlungseingängen zu festen Terminen!

Persönlicher Service
Auch vor und nach der Abrechnung!
Mit der Validierung und Abrechnung sowie der Vorfinanzierung ist es für uns noch nicht getan:
Wir stehen Ihnen auch darüber hinaus jederzeit gerne mit persönlichen fachlichen und technischen Ansprechpartnern zur Verfügung – z. B. schon beim Testen unserer Schnittstelle vor Vertragsbeginn oder bei der nachgelagerten Abwicklung von Korrekturrechnungen mit den Krankenkassen.
Leistungen und Services
Ab Listung Ihrer DiGA im BfArM-Verzeichnis übernehmen wir die komplette technische Abwicklung sowie die Abrechnung mit den Krankenkassen einschließlich der nachgelagerten Prozesse. Damit Sie mehr Zeit haben.
Abrechnung gemäß gesetzlicher Vorgaben
✓ DiGA-Freischaltcodevalidierung und Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern gem. „Technische Anlage für die elektronische Abrechnung der digitalen Gesundheitsanwendungen nach § 33a SGB V (elektronische Datenübermittlung).“
✓ Bereitstellung, Wartung und Weiterentwicklung einer REST-API zur Datenübermittlung an uns.
Persönliche Ansprechpartner
✓ Fachliche und technische Begleitung durch persönliche Ansprechpartner, sowohl beim Onboarding als auch im Tagesgeschäft.
Flexible und transparente Abrechnung
✓ Abrechnungszeitraum wahlweise täglich, viermal monatlich oder monatlich.
✓ Vorfinanzierung der jeweils abgerechneten Leistungen zum vereinbarten Auszahlungsziel.
✓ Dokumentation der abgerechneten Fälle zur Verwendung in Ihrer Buchhaltung – als PDF-Datei und im CSV-Format oder optional via REST-API.
✓ Datenschutzkonforme Bereitstellung der Dokumentation (PDF, CSV) im sicheren Postfach unseres Kundenportals OnlineCenter.
Abwicklung mit den Kassen
✓ Klärung aller Angelegenheiten mit den Kassen, z. B. Widersprüche bei Absetzungen und mehrstufiges Mahnverfahren.
✓ Erstellung und Versand der „Bestätigungen der Forderungsabtretung“ im Namen unserer DiGA-Kunden an die Kassen (Zahlungsvoraussetzung).
Optimierte Prozesse und Lösungen
✓ Onboarding bereits vor Zulassung Ihrer DiGA – für einen direkten Start der Abrechnung
✓ Vorabnutzung der Testumgebung und Schnittstellendokumentation in Deutsch und Englisch
✓ Sicherstellen der Abrechenbarkeit von Folgeverordnungen durch einen speziell mit den Kassen abgestimmten Prozess
✓ Korrekturrechnungen gem. Teil 1 § 3 der Rahmenvereinbarung nach § 134 Abs. 4 und 5 SGB V
- Technische Abwicklung unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben
- Zusatzservices: Einfache Beauftragung von Korrekturrechnungen im Kundenportal, praktische CSV-Datei mit Differenzbeträgen für Ihre Buchhaltung
✓ Freischaltcodevalidierung ohne Abrechnung (z. B. um die 14-tägige Widerspruchsfrist abzuwarten)
✓ Optionale Verfügbarkeitsabfrage der Kassen-Schnittstellen via REST-API
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Lassen Sie sich gerne unverbindlich beraten!
Marie-Luise Wach
Senior Sales Manager DiGA-Abrechnung
Marie-Luise Wach ist Teil unseres NOVENTI-Teams von DiGA-Abrechnungsexperten. Sie stellt Ihnen gerne unsere Lösung in einem persönlichen Termin vor und beantwortet Ihre Fragen.
VERTRAUEN SIE IHRE ZUKUNFT DEM MARKTFÜHRER AN
Über NOVENTI HealthCare
Die NOVENTI HealthCare ist nationaler Marktführer im Gesundheitswesen für den Bereich Abrechnung von Apotheken und Gesundheitsfachberufen aus den Bereichen Hilfsmittel, Heilmittel, Rehasport, ambulante Pflege und vielen weiteren.
Mehr als
35.000 Kunden
aus ganz Deutschland vertrauen uns bereits, wenn es um Ihre Abrechnung geht. Als eines der größten europäischen Abrechnungszentren sind wir zuverlässiger Partner.
Sicherheit
Made in Germany
Zahlungssicherheit ab dem ersten Moment - dafür sorgen wir als Abrechner mit den gesetzlichen Kostenträgern. Mehr Sicherheit und Liquidität für DiGA-Anbieter von den Abrechnungsprofis der NOVENTI.
Abrechnung nach SGB V
seit über 35 Jahren
Die Abrechnung mit Krankenkassen und gesetzlichen Kostenträgern unterliegt vielen Regeln und Vorgaben. Hier muss man sich genau auskennen. Wir rechnen für unsere Kunden seit über 35 Jahren nach SGB V ab.
Häufig gestellte Fragen
Wann sollte ich mich um die Abrechnung der DiGA kümmern?
Bereits während der Zulassung Ihrer DiGA kann es hilfreich sein, wenn Sie den Abrechnungsprozess darlegen können. Fragen Sie uns gerne frühzeitig nach einer Lösungsskizze sowie einer technischen Beschreibung.
Wann kommen welche Kosten auf mich zu?
Wir veranschlagen eine prozentuale Abrechnungsgebühr, die nur fällig wird, wenn Sie uns Freischaltcodes zur Abrechnung übermitteln. In der Abrechnungsgebühr sind auch alle Zusatzservices (z. B. praktische CSV-Abrechnungsdateien für Ihre Buchhaltung, Sicherstellen der Abrechenbarkeit von Folgeverordnungen, Abwicklung der gesetzlich geforderten Übermittlung von Korrekturrechnungen bei rückwirkenden DiGA-Preisänderungen) enthalten. Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
Die Höhe der prozentualen Abrechnungsgebühr hängt von dem von Ihnen gewählten Vorfinanzierungszeitraum ab. Zu den Konditionen im Einzelnen beraten wir Sie jederzeit gerne persönlich. Jetzt beraten lassen!
Wie aufwendig ist die technische Implementierung?
Sie implementieren lediglich unseren sehr einfachen DiGA-REST-Webservice. Die aufwendigere Implementierung zur Validierung und Rechnungsstellung in Richtung Krankenkassen (via acht verschiedener Schnittstellen) übernehmen wir für Sie. Wenn Sie mehr über unseren DiGA-REST-Webservice erfahren möchten, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
Wann erhalte ich die Zahlungen für eingelöste Freischaltcodes?
Wir zahlen alle von Ihnen eingelösten Freischaltcodes zu einem fixen Termin an Sie aus. In der Regel erhalten Sie die Beträge 4 Tage nach Einlösung bzw. Abrechnung, außer Sie haben etwas Anderes mit uns vereinbart. Jedenfalls warten Sie nicht auf die Erstattung durch die Krankenkassen, die erfahrungsgemäß bis zu vier Wochen dauert.
Was muss ich tun, wenn eine Krankenkasse einen eingelösten Freischaltcode nachträglich nicht erstattet?
Sie müssen gar nichts tun. Den Erstattungsbetrag haben Sie ja bereits von uns erhalten. Verweigert eine Krankenkasse die Erstattung eines Freischaltcodes aus irgendeinem Grund, gehen wir in Widerspruch und klären das. Zahlt eine Krankenkasse einfach grundlos nicht zum Ende der Fälligkeit, starten wir ein Mahnverfahren.
Was, wenn eine Krankenkasse eine Folgeverordnung wegen Überschneidung des Versorgungszeitraums nicht erstattet?
Es kann vorkommen, dass Anwender*innen einen Freischaltcode für eine Folgeverordnung einlösen, bevor die 90 Tage der Erstverordnung abgelaufen sind. Einige Krankenkassen haben dafür noch keinen technischen Prozess und verweigern deshalb die Erstattung von Folgeverordnungen wegen Überschneidung des Versorgungszeitraums. Mit diesen Krankenkassen haben wir einen speziellen Prozess abgestimmt, der uns die erneute Einreichung der Freischaltcodes mit anschließender Erstattung ermöglicht. Für Sie läuft dieser Prozess bei uns im Hintergrund, Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was ist, wenn sich Anwender*innen bei meinem Support melden, weil ein Freischaltcode nicht eingelöst werden kann?
Sie erhalten eine übersichtliche Aufstellung aller möglichen Fehlermeldungen mit jeweiliger erprobter Handlungsempfehlung von uns. So kann Ihr Support den Anwender*innen in der Regel auf Anhieb helfen. Wenn nicht, melden Sie sich bei uns, wir unterstützen Sie bei der weiteren Klärung.
Was passiert, wenn sich der Preis meiner DiGA rückwirkend ändert?
Bei einer rückwirkenden Preisreduzierung melden sich die Kassen bei Ihnen, machen sog. Ausgleichsansprüche geltend und fordern die Übermittlung von Korrekturrechnungen für alle im betroffenen Zeitraum eingelösten Freischaltcodes. Dafür haben wir einen speziellen Prozess entwickelt, im Rahmen dessen wir die Erstellung und Übermittlung der Korrekturrechnungen für Sie übernehmen. Natürlich auch im umgekehrten Fall, wenn sich der Preis rückwirkend erhöht und Sie bei den Krankenkassen Ausgleichsansprüche geltend machen können.